Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Fragen zum Termin:

Gesetzlich Versicherte: 50-60 Minuten, je nach Rezept.

Privat-, Zusatzkranken-Versicherte oder Beihilfeberechtigte: 60 Minuten

Selbstzahler*innen: 60 Minuten

Beim ersten Termin wird zunächst ein genauer Befund aufgenommen (welche Probleme, seit wann, wie entwickelt, etc.). Danach wird mittels verschiedener Bewegungstests und anhand der ärztlichen Befunde eine physiotherapeutische Arbeitsdiagnose erstellt. Gemeinsam mit Ihnen wird dann ein Behandlungsplan erstellt, um Ihre definierten Ziele bestmöglich zu erreichen.
Bitte bringen Sie zur ersten Therapieeinheit alle relevanten Befunde und die ärztliche Zuweisung mit. Bringen Sie außerdem bitte ein etwas größeres Handtuch für die Behandlungsliege mit. Ziehen Sie gerne bequeme Klamotten/etwas Sportliches an, indem Sie sich wohlfühlen. Wenn Sie z.B. Beschwerden am Becken oder an den Beinen haben, ist Sportunterwäsche oder eine leichte kurze Hose von Vorteil.

Fragen zur Gesetzlichen Versicherung:

Damit die gesetzliche Krankenkasse die Physiotherapie-Kosten übernehmen kann, muss jeder gesetzlich versicherte Patient eine Heilmittelverordnung seines behandelnden Arztes vorlegen können. Deshalb sollten gesetzlich Versicherte vor dem Besuch beim Physiotherapeuten stets erst den Arzt aufsuchen, da nur dieser eine erforderliche Heilmittelverordnung ausstellen kann.
Pro Behandlungsserie muss der gesetzlich versicherte Patient (GKV-Versicherte) einen Eigenbeitrag (Zuzahlung) leisten. Dieser beträgt laut Sozialgesetzbuch (SGB V §61 V) für gesetzlich versicherte Patienten über 18 Jahre 10 Prozent der Behandlungskosten und zusätzlich 10 Euro pro Heilmittelverordnung.
Grundsätzlich ja. Die sogenannte Belastungsgrenze soll dafür sorgen, dass ein GKV-versicherter Patient keine übermäßigen finanziellen Belastungen durch seine Erkrankung tragen muss. Diese Belastungsgrenze gilt pro Kalenderjahr. Relevant für die Berechnung dieser Grenze sind die Bruttohaushaltseinnahmen des volljährigen Patienten. Dabei dürfen die Eigenaufwendungen zusammen höchstens 2 Prozent der Bruttohaushaltseinnahmen betragen. Um eine Zuzahlungsbefreiung zu bekommen, muss der GKV-Versicherte der Krankenkasse gegenüber durch Quittungen seine relevanten Ausgaben (s.o.), die er in dem Kalenderjahr geleistet hat, belegen. Dazu müssen Kassenpatienten auch einen Einkommensnachweis vorlegen.

Fragen zur Bezahlung/Kostenübernahme:

Privatversicherte, Beihilfeberechtigte oder Personen mit einer Zusatzkrankenversicherung haben die Möglichkeit, die Kosten für Ihre Behandlung über Ihre Krankenkasse abzurechnen, wenn eine ärztliche Heilmittelverordnung vorliegt oder der Physiotherapeut als Heilpraktiker tätig ist.

Privatrezept:

Die Abrechnung erfolgt entweder per Privatrezept und wird nach der Gebührenverordnung für Therapeuten (GebühTH) in Rechnung gestellt. Hierbei variiert der Preis je nach Heilmittel zwischen dem 1,4 fachen bis 2,3 fachen Satz der gesetzlichen Krankenkassen.

Heilpraktiker-Leistungen:

Sollten Sie mich im Direktkontakt als Heilpraktikerin aufsuchen, berechne ich mein Honorar, sowohl für Privatversicherte als auch Heilpraktikerzusatzversicherte nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Hier richtet sich die Dauer der Behandlung nach dem Behandlungsverlauf.

Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für physiotherapeutische oder Heilpraktiker-Leistungen komplett.

Bitte klären Sie dennoch bereits im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse ab, in welchem Umfang die Leistungen bezuschusst oder sogar vollständig übernommen werden.

Gerne erstelle ich Ihnen vorab einen Kostenvoranschlag auf Anfrage, welchen Sie Ihrer Krankenversicherung einreichen können.

Die Kosten für Selbstzahler belaufen sich auf 107 € pro Behandlung.

Die Dauer der Behandlung richtet sich nach dem Behandlungsverlauf.

Die Zahlung erfolgt vor Ort mit EC- oder Kreditkarte, in Bar oder nach Erhalt der Rechnung per Überweisung.

Weitere Fragen:

Meine Leistungen richten sich an gesetzlich Versicherte, Privatversicherte, Beihilfeberechtige, Zusatzversicherte sowie Selbstzahler.

Da die Physiotherapie für viele verschiedene Bereiche des Körpers angewandt wird, gibt es auch eine ganze Reihe an Fachärzten, welche die Therapie verschreiben. Je nachdem, wo Ihre Beschwerden auftreten, wird ein zuständiger Facharzt weiterhelfen können:

  • Orthopäden
  • Neurologen
  • Hausärzte
  • Chirurgen
  • Hautärzte
  • Internisten
  • Kieferorthopäden
  • Zahnärzte
  • Hals-Nasen-Ohren-Arzt

Gerne berate ich Sie anhand Ihrer Beschwerden, welchen Facharzt oder Fachärztin Sie am besten konsultieren können.

Ja, Sie können auch ohne Rezept und einer Voruntersuchung beim Arzt einen Termin bei mir buchen und direkt mit der Therapie beginnen. Das Heilpraktikergesetz (HPG) erlaubt es mir, ohne Vorlage einer ärztlichen Verordnung im Direktkontakt für Sie tätig zu werden. Ich bin darin ausgebildet, auch selbst die Untersuchung und Diagnosestellung vorzunehmen. Sollte es erforderlich sein, vor Therapiebeginn ärztliche Spezialisten zurate zu ziehen, werden Sie im Rahmen meines Screenings beim ersten Termin darüber informiert. Ihre Sicherheit liegt mir am Herzen.
Sie können alle Leistungen, die ich anbiete, als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Das Heilpraktikergesetz (HPG) erlaubt es mir, ohne die Notwendigkeit einer ärztlichen Verordnung direkt mit Ihnen in Kontakt zu treten und Sie zu behandeln. Ohne meine Zusatzqualifikation als Heilpraktikerin dürfte ich ausschließlich Wellness-Massagen oder z.b. Zusatzleistungen wie Fango, Taping, Heißlust etc. anbieten und wäre nicht befugt mein volles Therapiespektrum anzubieten.

Durch den Direktkontakt können sich Patienten von mir als Heilpraktikerin auch ohne Überweisung eines Arztes behandeln lassen.

Dadurch ergeben sich folgende Vorteile:

  • kein langes Warten auf Arzttermine.
  • freiere Gestaltung der Dauer und Anzahl der Behandlungen.
  • freiere Wahl und Kombination geeigneter Therapieverfahren.
  • Untersuchung, Beratung, Behandlung aus einer Hand.

Fragen zur Therapie:

Durch N.A.P. Techniken sorge ich für ein ausgewogenes Gleichgewicht des unbewussten Nerven,- sowie Gefäß-Systems und erschaffe die richtigen biomechanischen Voraussetzungen, welche eine maximale Ein-, und Aus-Atmung ermöglichen. Die Elastizität von myofaszialer, umliegender Strukturen des Zwerchfells, der Zwerchfellmuskulatur und des umgebenen Bindegewebes werden gefördert sowie hemmende Faktoren in ihrer Beweglichkeit mobilisiert. Es kommt zu einer Kräftigung der Atemmuskulatur mit Vermittlung von Atemtechniken, welche eine tiefere und effektivere Atmung ermöglichen. Sie lernen einen sinnvollen Umgang mit Ihren jeweiligen Einschränkungen im Alltag kennen unter Berücksichtigung eines individuell abgestimmten Eigenübungsprogrammes.
N.A.P. – Neuroorthopädische Aktivitätsabhängige Plastizität ist eine besondere Behandlungsform in der orthopädische und neurologische Aspekte vereint werden. Innerhalb der Aktivität wird die strukturelle Behandlung integriert. Der Patient lernt zu handeln und macht positive Bewegungserfahrungen, die ihm helfen alte Schutzprogramme und -haltungen zu löschen.
Das Bobath-Konzept betrachtet jeden Menschen mit einer Schädigung des Nervensystems individuell und ganzheitlich. Im Unterschied zu anderen Therapiekonzepten gibt es im Bobath-Konzept keine standardisierten Übungen. Im Vordergrund stehen individuelle und alltagsbezogene therapeutische Aktivitäten, die den Patienten in seinem Tagesablauf begleiten.

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